Kapitalanlagen und Vermögenssicherung

Banken berechnen seit einiger Zeit ein so genanntes „Verwahrentgelt“ auf Guthaben ihrer Kunden. Erhielt man früher Zinsen auf sein Erspartes, so wird man heute zur Kasse gebeten, und dies nicht nur auf Sparanlagen. Waren bislang vorwiegend vermögende Geschäftskunden davon betroffen, müssen seit kurzem auch Verbraucher mit kleineren Guthaben Negativzinsen für Gelder auf dem Sparkonto, dem Girokonto oder auf Tagesgeld bezahlen, meist 0,5%.

Aktuell gehen die Banken dazu über, auch für kleinere Beträge ab 5.000 € Strafzinsen zu berechnen – und der Trend geht weiter.

Ihr Geld wird jetzt zweifach entwertet, denn zu den Strafzinsen gesellt sich noch die  Inflation.

Wie Sie Ihr Geld schützen können, gern in einem persönlichen Gespräch.